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   AG Euskirchen, 24.05.1989 - 17 C 5/89   

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AG Euskirchen, 24.05.1989 - 17 C 5/89 (https://dejure.org/1989,8597)
AG Euskirchen, Entscheidung vom 24.05.1989 - 17 C 5/89 (https://dejure.org/1989,8597)
AG Euskirchen, Entscheidung vom 24. Mai 1989 - 17 C 5/89 (https://dejure.org/1989,8597)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 198
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 17.02.1993 - XII ZR 238/91

    Rückgriff des Scheinvaters wegen geleisteten Unterhalts

    Danach sind keine rechtfertigenden Gründe erkennbar, die nach Wortlaut und Zweck klare gesetzliche Regelung des § 1600a Satz 2 BGB zu übergehen und über die im Gesetz selbst vorgesehenen Ausnahmen hinaus die Durchsetzung eines Anspruchs des Scheinvaters gegen den angeblichen Erzeuger zuzulassen, bevor die Vaterschaft anerkannt oder festgestellt ist (ebenso OLG Köln FamRZ 1978, 834, 835; Stolterfoht FamRZ 1971, 341, 343; Engel aaO. S. 24 ff; Nehlsen-v. Stryk aaO. S. 236; Schröder in Anm. zu AG Euskirchen FamRZ 1990, 200 [AG Euskirchen 24.05.1989 - 17 C 5/89]; Staudinger/Göppinger BGB 12. Aufl. § 1600a Rdn. 6 und 30 ff; Palandt/Diederichsen BGB 52. Aufl. § 1600a Rdn. 11 und § 1615b Rdn. 2).
  • OLG Hamm, 12.03.2002 - 9 UF 177/01
    Der Rückgriff auf Treu und Glauben, den das Familiengericht in Anlehnung an vereinzelte Stimmen in der Rechtsprechung vornehmen will (AG Euskirchen - FamRZ 1990, S. 198, eine Entscheidung aus der Zeit vor Verkündung der zitierten BGH-Entscheidung; LG Duisburg - NJW-RR 1996, S. 1475; OLG Düsseldorf - FamRZ 2000, S. 1032, das die Frage lediglich im PKH-Prüfungsverfahren nicht abschließend beantworten wollte) übersieht zum einen den vom Gesetzgeber einheitlich für alle Kinder - eheliche und nichteheliche - geschaffenen Vaterschaftsbegriff.
  • OLG Düsseldorf, 16.06.1999 - 3 WF 152/99
    Der Grundsatz von Treu und Glauben setzt der Rechtsausübung dort Schranken, wo sie ansonsten zu untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit offensichtlich unvereinbaren Ergebnissen führt, und kann auch beim Fehlen einer Vaterschaftsfeststellung durchgreifen (so LG Duisburg, NJW-RR 1996, 1475, 1476; AmtsG Euskirchen, FamRZ 1990, 198, 199).
  • AG Gladbeck, 23.10.2006 - 10 F 7/06

    Vaterschaftsanfechtung, Regresssperre, Rückzahlung Kindesunterhalt

    Es hat sich auch mit dem von einigen Gerichten vertretenen Rückgriff auf Treu und Glauben (z.B. AG Euskirchen, FamRZ 1990, 198; LG Duisburg, NJW-RR 1996, 1475; ggf. OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 1032) auseinandergesetzt und die Ansicht vertreten, dass diese Rechtsauffassung den vom Gesetzgeber geschaffenen Vaterschaftsbegriff verkenne.
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